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Beratungseinsatz durch anerkannten
Pflegedienst

Der Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist für Pflegebedürftige verpflichtend, die zu Hause ohne die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes versorgt werden und Pflegegeld beziehen. Ab Pflegegrad 2 muss dieser Beratungseinsatz regelmäßig durchgeführt werden. Dadurch wird die Qualität der häuslichen Pflege sichergestellt, während pflegende Angehörige gleichzeitig wertvolle fachliche Unterstützung erhalten.

Steht Ihr nächster Beratungseinsatz bevor? Dann besuchen wir Sie gerne persönlich in Ihrem Zuhause. Während des Beratungseinsatzes beurteilen unsere erfahrenen Pflegefachkräfte die Pflege- und Betreuungssituation Ihres Kindes sorgfältig und beantworten alle Fragen rund um die häusliche Versorgung. Anschließend erhalten Sie individuelle Empfehlungen, die sich einfach in den Pflegealltag integrieren lassen.

Darüber hinaus informieren wir Sie umfassend über weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Je nach persönlicher Situation empfehlen wir beispielsweise Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Maßnahmen zur Wohnraumanpassung. So können Sie die Versorgung Ihres Kindes langfristig verbessern und den Familienalltag spürbar entlasten.

Wie häufig ein Beratungseinsatz erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. In der Regel findet der Beratungseinsatz alle drei bis sechs Monate statt. Durch diese regelmäßigen Termine können Veränderungen frühzeitig erkannt und bestehende Pflegemaßnahmen bei Bedarf angepasst werden. Dadurch profitieren sowohl Ihr Kind als auch alle pflegenden Angehörigen von einer dauerhaft hochwertigen Versorgung.

Nach jedem Beratungseinsatz dokumentieren wir die Ergebnisse sorgfältig und übermitteln diese direkt an Ihre Pflegekasse. Dadurch entsteht für Sie kein zusätzlicher organisatorischer Aufwand. Außerdem ist der Beratungseinsatz für Sie vollständig kostenfrei, da Little Giants Care die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse übernimmt. Sie müssen weder einen Antrag stellen noch in Vorleistung gehen – wir kümmern uns um den gesamten Ablauf.

Beauftragen Sie uns!

Welche Themen während des Beratungseinsatzes bei Ihnen zu Hause besprochen werden können, ist vom vorliegenden Versorgungsfall abhängig.

Unsere Beratung, Leistungen und Verbesserungsvorschläge werden immer individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes abgestimmt. Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf, um einen Beratungseinsatz mit unserem Pflegedienst zu vereinbaren.

Beim Beratungseinsatz bespricht unser Pflegedienst mit Ihnen u. a. folgende Themen:

  • ​Möglichkeiten der Höherstufung des Pflegegrades
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation
  • Entlastungsmöglichkeiten wie die Verhinderungspflege
  • Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln oder Pflegehilfsmitteln
  • Hinweise auf sinnvolle Pflegekurse und Pflegeschulungen
  • Informationen über die Leistungen von Pflegestützpunkten
  • Nützliche Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
  • Hebe- und Lagerungstechniken wie die Kinästhetik
Unverbindliche Beratung vereinbaren!

Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug

Wenn Ihr Kind pflegebedürftig ist und Sie für die Pflege zu Hause Pflegegeld beziehen, allerdings nicht die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, sondern sich selbst um Ihren kleinen Giganten kümmern, sind Sie verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen.

Ziel des Beratungseinsatzes ist die Sicherstellung einer bestmöglichen Versorgung auch ohne ambulanten Pflegedienst bei Ihnen zu Hause.

Sie und Ihre Familie sollen zum Beispiel durch die Bereitstellung von Hilfestellungen zur Erleichterung oder Informationen über Entlastungsmöglichkeiten unterstützt werden.

Jetzt kontaktieren

Häufigkeit der Beratung vom Pflegegrad abhängig

In welchem Rhythmus die Beratung stattfinden muss, hängt vom erteilten Pflegegrad Ihres Kindes ab.

Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 steht der Beratungseinsatz alle sechs Monate, das heißt zweimal im Jahr an. Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 müssen Sie die Beratung zur Pflege vierteljährlich einmal, sprich viermal im Jahr in Anspruch nehmen.

Falls sich die Pflegesituation Ihres Kindes durch die Einstufung in einen neuen Pflegegrad ändert, wird ebenfalls wieder ein Beratungseinsatz fällig. Durchgeführt wird er von einer anerkannten Beratungsstelle wie einem ambulanten Pflegedienst.

Beziehen Sie kein Pflegegeld, sondern Pflegesachleistungen oder die Kombinationsleistung, müssen Sie keinen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.

Bitte beachten Sie: Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht fristgemäß nach und versäumen Sie einen Beratungseinsatz, hat die Pflegekasse das Recht, Ihnen das Pflegegeld für Ihr Kind zu kürzen oder im Wiederholungsfall komplett zu streichen.

Wie häufig muss der Beratungseinsatz durchgeführt werden?

  • Pflegegrad 1: nicht vorgeschrieben
  • Pflegegrad 2: alle sechs Monate
  • Pflegegrad 3: alle sechs Monate
  • Pflegegrad 4: alle drei Monate
  • Pflegegrad 5: alle drei Monate

Sollte Ihr kleiner Patient Pflegegrad 1 haben, sind Sie nach § 37 Absatz 3 SGB XI nicht verpflichtet, einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen. Sie haben aber das Recht, unseren Pflegedienst einmal im Jahr freiwillig für ein Beratungsgespräch einzuladen.

Auch ein freiwillig in Anspruch genommener Beratungseinsatz ist für Sie vollkommen kostenlos. Unser Pflegedienst rechnet auch hierbei anfallende Kosten direkt mit der Pflegekasse ab.

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